Herzlich willkommen bei der LAG Monheimer Alb-AltmühlJura
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Info´s

 

Anerkennung als LEADER-Region für die Förderperiode 2023-2027

Die LAG Monheimer Alb-AltmühlJura kann in die neue Förderperiode starten. Insgesamt wurden bayernweit 70 Lokale Aktionsgruppe anerkannt.

Das Budget für unsere LAG beträgt 1,724 Millionen Euro.

Die Förderrichtlinie wurde zwischenzeitlich veröffentlicht. Voraussichtlich können ab Winter neue LEADER Projekte auf den Weg gebracht werden, da aktuell noch die notwenigen Formblätter fehlen

 

 

Downloads

Hier können Sie Informationen zum Projekt Streuobsterfassung in Nordschwaben herunterladen:

 - Flyer zum Projekt   - Newsletter 2017   - Newsletter 2018   - Newsletter 2019

Zwischenbericht 2017   - Zwischenbericht 2018    - Zwischenbericht 2019

- Abschlussbericht

 

Termine B+:

 

 

Senioren wandern mit SoMit:

SoMit Wanderungen 2023

 

 

Exekutivausschuss

Der Exekutivausschuss besteht aus 26 Mitgliedern. Diese setzen sich zusammen aus dem Vorstand und weiteren Vereinsmitgliedern entsprechend mindestens der Anzahl seiner Mitgliedskommunen. Hiervon entsendet jede einen Wirtschafts- oder Sozialpartner mit Vertreter. Von den Bürgermeistern der 17 Kommunen gehören acht sowie der Vorsitzende dem Gremium an und werden von den restlichen acht vertreten. Es überwiegen somit die Interessen von Privatpersonen.


Die Mitglieder des Exekutivausschusses vertreten die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereiche:
  • 3 Partner vertreten den Bereich Wirtschaft/Handwerk
  • 2 Partner vertreten den Bereich Tourismus
  • 3 Partner vertreten den Bereich Kultur
  • 1 Partner vertritt den Bereich Soziales
  • 2 Partner vertreten den Bereich Jugend
  • 3 Partner vertreten den Bereich Landwirtschaft und Forst
  • 2 Partner vertreten den Bereich Natur
  • 1 Partner vertritt den Bereich Siedlungsentwicklung/Infrastruktur
  • 9 kommunale Vertreter


Mitglieder des Exekutivausschusses

 


Die Aufgaben des Exekutivausschusses sind:
  • Durchführung eines ordnungsgemäßen Projektauswahlverfahrens
  • Die Durchführung von Kontroll-, Monitoring- und Evaluierungstätigkeiten zur Kontrolle der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie durch das LAG Management.


Die Sitzungen des Entscheidungsgremiums finden nach Bedarf, mindestens jedoch zwei Mal jährlich statt.

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