Unterstützung Bürgerengagement
Einzelprojekt Förderperiode 2023 – 2027
Bagatellgrenze anderer Fördermöglichkeiten
Kleinere Vereinsprojekte liegen oftmals unter der Bagatellgrenze anderer Fördermöglichkeiten. Um diese Lücke zu füllen und die Vereine bei der Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen, hat sich das Projekt "Unterstützung Bürgerengagement" in der vergangenen Förderperiode mit 22 umgesetzten Maßnahmen als hervorragendes Instrument bewährt.
Das Projekt erfreut sich durch wenig Bürokratie und angesichts der unkomplizierten finanziellen Unterstützung großer Beliebtheit bei den Vereinen der Region und soll auch in der Förderperiode 2023-2027 fortgesetzt werden. Dabei können Einzelmaßnahmen lokaler Akteure, die den Entwicklungszielen der LAG dienen, innovativ sind und vom ehrenamtlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger in der Region getragen werden, unterstützt und das ehrenamtliche Engagement gewürdigt werden. Um möglichst viele ehrenamtliche Projektträger unterstützen zu können, wurde die Förderung auf maximal 2.500 Euro pro Maßnahme begrenzt.
Die LAG Monheimer Alb-AltmühlJura hat transparente und nicht-diskriminierende Regelungen (siehe folgende Seiten) festgelegt, nach denen das Entscheidungsgremium über Anfragen lokaler Akteure und die Höhe der Unterstützung entscheidet. Das Projekt trägt maßgeblich zu einer positiven Wahrnehmung des Förderinstruments LEADER sowie des bürgerschaftlichen Engagements im gesamten Bereich der LAG Monheimer Alb-AltmühlJura bei.
Projektbeschreibung:
Projekträger:
LAG Monheimer Alb-AltmühlJura
Projektart:
Einzelprojekt
Gesamtkosten:
55.556 Euro
Förderfähige Kosten:
55.556 Euro
Fördersumme
50.000 Euro
Projektstatus:
In Antragstellung (Stand 07/24)
Entwicklungs- und Handlungsziele:
EZ 3: Stärkung des sozialen Zusammenhaltes und der Daseinsvorsorge zum Erhalt der Lebensqualität in der Region
HZ 3.1 Maßnahme zur Förderung & Stärkung des sozialen Miteinanders
Regelungen zum Projekt Unterstützung Bürgerengagement (FP 2023-2027)
Grundlagen für die Entscheidung über Einzelmaßnahmen lokaler Akteure
1. Grundsätze für die Entscheidung:
➤ Die Einzelmaßnahmen müssen mindestens einem Entwicklungsziel der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dienen und das Bürgerengagement in der Region stärken.
➤ Die Einzelmaßnahme muss einen Bezug zum Thema sozialer Zusammenhalt und Ehrenamt leisten.
➤ Entscheidungen werden durch den Exekutivausschuss als Entscheidungsgremium der LAG getroffen.
➤ Grundlagen für die Entscheidung sind die unter Nr. 1 bis 5 festgelegten Regelungen.
➤ Auf die Zusage des Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.
➤ Die Einzelmaßnahmen lokaler Akteure dürfen vor Abschluss der Zielvereinbarung nicht begonnen sein.
2. Art und Inhalt möglicher Einzelmaßnahmen
➤ Die Einzelmaßnahme muss im Gebiet der LAG Monheimer Alb - AltmühlJura liegen.
➤ Die Einzelmaßnahme ist konkret definierbar, zeitlich begrenzt (Umsetzung und Abrechnung der Maßnahme innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Zielvereinbarung) und kostenmäßig fassbar.
3. Förderbeschränkungen und -ausschlüsse
➤ Keine Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV (keine wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens und keine Begünstigung von Unternehmen oder Produktionszweigen).
➤ Geld- und Sachpreise (einschließlich Auszeichnungen) können nur im Rahmen von Wettbewerben bzw. Veranstaltungen und pro Wettbewerb bzw. Veranstaltung insgesamt bis zu max. 1.000 € als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.
➤ Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, Reparaturen und laufende Betriebsausgaben wie Telefongebühren, Mieten, Pachten, Betriebsmittel, Zinsen, Leasingkosten etc. sind nicht zuwendungsfähig. (Ausnahme: Verpflegungskosten bei Einzelmaßnahmen lokaler Akteure).
➤ Kommunale Regiearbeiten/Bauhofleistungen können nicht als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.
➤ Der Druck von Büchern, Karten, Broschüren etc. ist nur zuwendungsfähig, wenn diese kostenlos abgegeben werden.
➤ Ausgaben für den Erwerb von gebrauchter Technik und gebrauchter Ausstattung sind nicht zuwendungsfähig.
➤ Es ist keine Förderung der Mehrwertsteuer möglich.
➤ Die Maßnahme ist innovativ, d. h. turnusmäßig stattfindende Maßnahmen, vereinsinterne Veranstaltungen oder reine Festivitäten werden nicht gefördert, z.B. Grillfeste, Vereinsfeiern, Schüleraustausche.
➤ Die Maßnahme darf keine negativen Auswirkungen haben auf Umweltschutz, Klimawandel und Demographie.
4. Für eine Unterstützung in Frage kommende lokale Akteure
➤ Ausgeschlossen von der Unterstützung sind kommunale Körperschaften und Einzelpersonen.
➤ Die Anzahl der unterstützten Einzelmaßnahmen pro lokalem Akteur ist auf eine begrenzt.
5. Höhe der Unterstützung
➤ Grundsätzlich 90 % der nachgewiesenen Nettokosten
➤ Die Förderung beträgt mindestens 500 Euro und höchstens 2500 Euro pro Einzelmaßnahme.
➤ In besonderen Fällen kann ein pauschaler Betrag als Unterstützung gewährt werden.