Projekte > Von der Idee zum geförderten Projekt

Ihr Weg zur erfolgreichen LEADER-Förderung

Schritt für Schritt ans Ziel: Auf Ihrem Weg von einer Projektidee hin zur erfolgreichen LEADER-Förderung bewältigen Sie mehrere Etappen.

Mit der nachfolgenden, unverbindlichen Übersicht möchten wir Ihnen die Navigation erleichtern. Ist Ihre Idee schon konkret oder haben Sie Fragen zum LEADER-Förderprogramm? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf. 

Maßgeblich ist die LEADER-Förderrichtlinie 2023-2027 in der aktuellsten Fassung mit Informationen zu Art und Höhe der Förderung, Fördervoraussetzungen sowie Beschränkungen und die dazugehörigen Merkblätter und Formulare.

1. Etappe: Von der Idee zum Förderantrag

Sie haben eine Idee, die innovativ ist, den Entwicklungszielen der LAG dient und aus LEADER-Mitteln gefördert werden soll.
Erstellen Sie eine kurze Projektskizze mit Angaben zum Projektträger, einer Zusammenfassung der Idee sowie einem Zeit- und Kostenplan.
Das LAG-Management ist Ihre erste Anlaufstelle: Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle telefonisch unter 09091 909139 oder per Mail an regionalmanagement@vg-monheim.de

In einem Erstgespräch sprechen wir mit Ihnen über Ihre Idee, die Fördermöglichkeiten und das weitere Procedere.

2. Etappe: Von der Bewilligung zur Umsetzung

Achtung: Kein Projektstart vor Erhalt der Bewilligung!

Erst, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, dürfen Sie Unternehmen beauftragen oder Projektbestandteile erwerben. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt in den allermeisten Fällen zu empfindlichen Kürzungen bis hin zu einem kompletten Ausfall der Förderung!

Prüfen Sie, ob alle beantragten Leistungen und Kosten bewilligt wurden.

Fristen und Bedingungen beachten!

Notieren Sie sich unbedingt alle im Förderbescheid angeführten Fristen und Bedingungen. Diese sind bindend!

  • Bewilligungszeitraum: In diesem Zeitraum muss das Projekt abgeschlossen werden, das heißt, alle Leistungen müssen beauftragt, umgesetzt, in Rechnung gestellt und bezahlt sein. Ist das nicht der Fall, können die Leistungen nicht gefördert werden!

  • Zahlungsantrag: Spätestens bis zur im Bescheid genannten Frist muss der Schlusszahlungsantrag beim AELF vorliegen.

3. Etappe: Vom Projektabschluss zur Auszahlung

Es läuft anders als ursprünglich geplant? Um Kürzungen der Fördersumme zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie solche Änderungen frühzeitig und begründet unter Angabe der Betriebs- und Projektnummer an die Bewilligungsstelle kommunizieren. Nehmen Sie während der Umsetzung keine Anpassungen am Projekt vor, ohne eine vorherige Genehmigung eingeholt zu haben.

Halten Sie im Zweifelsfall immer Rücksprache mit der LAG oder der Bewilligungsstelle.

Eine Konzeptänderung beinhaltet die entfallenen sowie die neu hinzugekommen Positionen samt Kostenplausibilsierung. Ein entsprechendes Angebot muss also zum Antrag auf Konzeptänderung mit vorgelegt werden.

Bitte beachten: Eine Erhöhung der in Ihrem Zuwendungsbescheid festgelegten maximalen Fördersumme ist nicht möglich.

Beispiele für eine Konzeptänderung:

  • Änderung in Anzahl der zu erwerbenden Gegenständen
  • Änderung in Material oder Produktart (z.B. Waldsofa statt Holzbank)
  • Hinzukommen/Wegfallen projektbezogener Elemente
  • Änderung des Betriebsinhabers oder der Geschäftsadresse
  • Verzögerungen im Zeitplan (In Ausnahmefällen, die der Projektträger nicht selbst zu vertreten hat, können Fristverlängerungen für den Bewilligungszeitraum und den Zahlungsantrag genehmigt werden.)
  • Kostenreduzierung
Kontakt

Tel. 0 90 91/90 91 -39

Marktplatz 23, 86653 Monheim

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Tel. 0 90 91/90 91 -39

Marktplatz 23, 86653 Monheim

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Ein im Rahmen des GAP-Strategieplans Deutschland 2023 - 2027 gefördertes LEADER-Projekt im Freistaat Bayern

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